Aktuelle Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
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Die Staatsanwaltschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.